2025 wurde der Medienpreis für
Qualitätsjournalismus zum 24. Mal verliehen.
Bewerbungen können aus folgenden Medien eingereicht werden:
Bewerbungen können in folgenden Kategorien eingereicht werden:
Journalistinnen und Journalisten, die sich für den Medienpreis für Qualitätsjournalismus bewerben, müssen sich an den Journalistenkodex des Schweizer Presserats halten (presserat.ch).
Bewerbungen müssen in einem allgemein zugänglichen deutschsprachigen Medium publiziert bzw. ausgestrahlt worden sein.
Beiträge, die in Kundenmagazinen, Hauszeitungen, PR-Publikationen oder PR-Sendungen oder in selbst verlegten Broschüren erschienen sind, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Podcasts, Social-Media-Beiträge u.ä. können eingereicht werden, sofern (wie bei den anderen Medien) eine interne redaktionelle Qualitätskontrolle sichergestellt ist.
Bei cross-medialen Eingaben muss das für die Bewerbung wichtigste Medium genannt werden.
Blogs sind grundsätzlich nicht zugelassen. Die Jury kann Ausnahmen genehmigen.
Teilnahmeberechtigt sind nur hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten. Die Jury kann Ausnahmen genehmigen.
Jede Journalistin und jeder Journalist kann 1 Bewerbung einreichen (bzw. 1 Einzelarbeit + 1 Teamarbeit).
Die eingereichten Arbeiten müssen in den letzten 12 Monaten vor dem Einsendeschluss gedruckt bzw. ausgestrahlt worden sein (siehe Einsendefrist). Die Jury kann Ausnahmen genehmigen.
Bei der Bewerbung muss die Kategorie, für welche der Beitrag eingereicht wird, benannt werden. Jede Bewerbung kann nur für 1 Kategorie eingereicht werden.
Bewerbungen müssen im E-Mail-Begleittext begründet werden („Warum soll meine Bewerbung für den Medienpreis für Qualitätsjournalismus berücksichtigt werden?“).
Bewerbungen für Sonderpreise müssen mit dem Vermerk „Bewerbung für den Sonderpreis“ versehen sein.
Bewerbungen können nicht gleichzeitig für einen Sonderpreis und eine andere Kategorie eingereicht werden.
Die Teilnehmenden erklären sich stillschweigend damit einverstanden, dass ihre Bewerbungen honorarfrei ganz oder auszugsweise im Rahmen der Berichterstattung über den Medienpreis für Qualitätsjournalismus wiedergegeben werden.
Bewerbungen, welche die formalen Teilnahmekriterien nicht erfüllen, werden nicht berücksichtigt.
Das Medium, in dem die jeweilige Bewerbung veröffentlicht bzw. ausgestrahlt wurde, muss über eine interne Kontrollinstanz verfügen, welche die redaktionelle Qualitätssicherung gewährleistet. Diese Kontrollinstanz muss sicherstellen, dass die Bewerbung weder ganz noch teilweise durch Künstliche Intelligenz verfasst wurde. Ebenso muss sie sicherstellen und gewährleisten, dass es sich bei der Veröffentlichung bzw. Ausstrahlung weder um Fake News noch um Deep Fakes handelt. Generell müssen sich sowohl die Bewerberinnen und Bewerber als auch ihre Verlagshäuser bzw. Sendeanstalten an allgemein anerkannte journalistische Regeln und Richtlinien halten (s. presserat.ch) und insbesondere betrügerische und unlautere Praktiken unterlassen. Bei Zuwiderhandlung behält sich der Medienpreis für Qualitätsjournalismus rechtliche Schritte und Schadenersatzklagen vor.
Print-Bewerbungen müssen als PDFs eingereicht werden („wie gedruckt“).
TV-, Radio- und Online-Bewerbungen müssen als Internet-Links eingereicht
werden.
Die Links müssen mindestens bis zum Ende des Jahres der Preisverleihung öffentlich
zugänglich bleiben.
Es werden nur Bewerbungen ohne Bezahlschranke und Passwörter angenommen.
Die Bewerbungen müssen an die folgende Adresse gemailt werden: norbert.bernhard@medienpreis.info
Bewerbungen können jeweils vom 1. Mai bis 30. Juni eingereicht werden.
Die Verhandlungen der Jury sind vertraulich. Die Entscheide der Jury sind endgültig und können nicht angefochten werden. Es wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Bei einem Verstoss gegen allgemein anerkannte journalistische Regeln und Richtlinien (s. presserat.ch) und bei betrügerischen und unlauteren Bewerbungen behält sich der Medienpreis für Qualitätsjournalismus rechtliche Schritte und Schadenersatzklagen gegen die involvierten Journalistinnen und Journalisten sowie deren Verlagshäuser und Sendeanstalten vor.
Die Bekanntgabe der Preisträgerinnen und Preisträger erfolgt an der Preisverleihung.
Die Nominierten werden zur Preisverleihung eingeladen.
Die Preise müssen durch die Preisträgerinnen und Preisträger an der Preisverleihung persönlich entgegengenommen werden. Werden Preise nicht persönlich entgegengenommen, entfällt das Preisgeld; die Auszeichnung als Preisträger wird „in Abwesenheit“ trotzdem verliehen.
Die Preisträgerinnen und Preisträger sind gebeten, an der Preisverleihung ein Kurzreferat zu ihrer Arbeit zu halten (Beweggründe, Hintergrund, Widerstände, Relevanz, Reaktionen, Wirkung u.ä.).